Erbschaftssteuer

Unsere Tätigkeiten im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer bieten wir auch außerhalb unserer Dauermandate an.

Sie beziehen sich auf die steuerliche Beratung bei der Erstellung von Testamenten und bei Schenkungen sowie auf steuerliche Gestaltungen, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist oder droht.

Auch erstellen wir die nötigen Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen.