Planen

Bei der Gestaltung des Testaments sowie Vermögensübertragungen zu Lebzeiten ist eine frühzeitige Beratung über die erbschafts- bzw. schenkungssteuerlichen Konsequenzen von großer Bedeutung. Unterbleibt eine solche Beratung, besteht bei Eintritt des Erbfalles die Gefahr einer unnötig hohen Belastung mit Erbschaftssteuer.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines passenden Konzeptes für die vorweggenommene Erbfolge mit Instrumenten, wie z.B. Vorschenkungen, Vermächtnissen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt und führen auch die erforderlichen steuerlichen Grundstücksbewertungen durch. Wir helfen auch gerne durch Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die sich in diesen Themen bestens auskennen.