Rentner und Versorgungsempfänger als ehemalige Grenzgänger

Wenn Grenzgänger in den Ruhestand treten, stehen sie durch den Bezug von Renten und/oder Versorgungsbezügen aus verschiedenen Ländern vor Problemen. Die Klärung der Besteuerungskompetenzen der einzelnen Renten und die Erstellung der Steuererklärung für das zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg sind komplex und im Einzelfall sehr schwierig. Von der richtigen Ermittlung der Einkünfte hängt die Möglichkeit der im Regelfall günstigeren unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ab.

Wir erstellen für diese Personengruppe die nötigen Steuererklärungen unter Einbezug der im Wohnsitzland steuerpflichtigen Einkünfte, um die für den Mandanten günstigste Besteuerungsvariante zu erreichen.