Internationales Vermögen

Liegt das empfangene Vermögen im Ausland oder wohnen Schenker/Erblasser oder Beschenkter/Erbe außerhalb Deutschlands, kommt eventuell die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer von mehreren Ländern zum Zuge. Vielfach fehlen Doppelbesteuerungsabkommen, die die Doppelbelastung mit Erbschaftssteuer vermeiden.

Wir helfen bei der Prüfung einer möglichen Steuerpflicht in Deutschland und können Kontakte zu Steuerberatern in anderen Ländern vermitteln. Eine Beratung und sorgfältige Planung kann eine eventuell entstehende Doppelbesteuerung optimieren oder sie durch Vorschenkungen sogar vermeiden. Im Bereich der Erbschaftssteuer hat Deutschland nur mit wenigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen; insbesondere gibt es kein spezielles Abkommen mit den Niederlanden, Belgien und Spanien. Hier muss deshalb die mögliche Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer zeitnah untersucht werden.