Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss gibt dem Unternehmer einen jährlichen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg seines Betriebes. Werden bewertungs- oder steuerrechtliche Spielräume bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht genutzt, kann dies die Einbuße der Kreditwürdigkeit bei Banken und vermeidbare Steuerzahlungen zur Folge haben.

Wir erstellen zeitnah nach Ablauf des Jahres die erforderlichen Jahresabschlüsse in Form von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen. In Abstimmung mit dem Mandanten suchen wir nach einer optimalen Gestaltung des Jahresabschlusses durch die Wahrnehmung von bewertungs- und steuerrechtlichen Spielräumen. Der Jahresabschluss sollte die Kreditwürdigkeit bei den Banken stärken als auch die Steuerbelastung minimieren.