Schenken

Ob aus Gründen der finanziellen Unterstützung oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge; die Schenkung unter Lebenden in Deutschland unterliegt der Schenkungssteuer. Schenkungen können bei hohen Vermögen die Steuern im Erbfall drastisch reduzieren und sind ein geeignetes Instrument, Freibeträge zu vervielfachen und Steuersätze zu senken.

Wir beraten Sie bei Schenkungen und entwickeln geeignete Konzepte, wobei das Vermögen auf die nächste Generation übertragen werden kann, jedoch die Erträge weiterhin beim Schenker verbleiben. Die korrekte Wertermittlung des betroffenen Vermögens, z. B. von Grundstücken, ist hierbei sehr wichtig.